©Depositphotos/Feverpitch

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Die österreichischen Gesundheitsberufe sind in Ihren Marketingmöglichkeiten eingeschränkt. Besonders der Bereich Promotion (Kommunikation) der 7Ps ist hier in diversen Gesetzen (Ärztegesetz, MTD-Gesetz, ect) reglementiert.

In meiner Studie erfrage ich unter anderem das Wissen um diese gesetzlichen Einschränkungen. Generell bin ich der Meinung, dass hier eine große Unsicherheit auf Seiten der Gesundheitsdienstleister vorherrscht, welche dazu führt, dass viele von Ihnen vielleicht sicherheitshalber gar keine „Werbung“ betreiben, auch nicht in einer Form, welche erlaubt ist (z.B eine Homepage).

Leider ist es so, dass im Gegenzug gerade die Anbieter von nicht-evidenzbasierten Methoden hier aktiver vorgehen (wohl unter anderem auch durch die geringere Regulierung). Um hier, vor allem dem Patienten zuliebe, nicht ins Hintertreffen zu geraten, versuche ich Ihnen in den folgenden Artikeln berufsspezifisch die relevanten Gesetzes- und Entscheidungstexte vorzustellen, aus welchen dann weitere Schlüsse gezogen werden können.

Bitte beachten Sie: Ich bin KEIN Anwalt. Diese und generell alle rechtlichen Informationen auf dieser Seite, stellen keine Rechtsberatung dar, sondern spiegeln meine persönlichen Einschätzungen und Erfahrungen wider. Daher findet sich auch auf jeder einzelnen Seite ein konkreter Haftungsauschluss. Falls konkrete Probleme oder Fragen auftauchen, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt!

Ich werde auch versuchen Ihnen für diese Zwecke Kontaktdaten von spezialisierten Anwälten zur Verfügung zu stellen.

Ein weiteres Thema über, dass ich im Laufe der Zeit hoffentlich auch mit Anwendern und Rechtsexperten sprechen kann ist natürlich auch die Frage nach der Fairness und Zweckmäßigkeit dieser Gesetze und einen eventuellen Reformbedarf. Einerseits ist die Einhaltung eines gewissen Standards für die Gesundheitsberufe wohl etwas dem wir alle positiv gegenüberstehen. Andererseits könnte man schon fragen, warum die Anbieter nicht-evidenzbasierter Methoden hier weniger eingeschränkt sind. Auch ein Teil meiner Studie beschäftigt sich mit dieser Rechtsfrage. Wenn Sie mir 10min helfen möchten, bitte einfach teilnehmen!

Kurzfassung:

In der Richtlinie für Psychotherapeuten findet man den Grundsatz fachlichen Punkten stets den Vorrang vor kommerziellen Interessen zu geben. Diesen Satz sollte man sich fett unterstreichen, da er meiner Meinung nach die Kernaussage der österreichischen Werberichtlinien für Gesundheitsberufe darstellt. Es soll stets sichergestellt werden, dass die Information im Vordergrund steht um den Patienten umfassend aufzuklären und ihn dabei zu unterstützen die richtige Entscheidung zur Erhaltung oder Wiederherstellung seiner Gesundheit zu treffen.

Prinzipiell muss ich sagen, dass ich der Meinung bin, dass die rechtlichen Einschränkungen nicht allzu tragisch sind. Ich sehe sie keinesfalls als Schikane, sondern als ein Versuch den Gesundheitsbereich von unseriösen Methoden zu trennen um langfristig das Vertrauen der Bevölkerung in diese wichtigen Berufsgruppen zu sichern. Es stehen meiner Meinung nach noch immer genügend Möglichkeiten offen sein Handeln rechtlich, ethisch und auch wirtschaftlich korrekt auszurichten.

Das bloße Vorhandensein einer Werbebeschränkung muss Sie nicht von Marketing-Überlegungen abhalten. Informieren Sie sich (auf Seiten wie dieser hier), machen Sie sich Ihre Gedanken und besprechen Sie bei Unklarheiten die Sache mit Ihrem Anwalt. Das ist zwar mühsam, wird sich aber meiner Meinung nach auf lange Sicht bezahlt machen.

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